Jubiläumsablass für kontemplative Ordensgemeinschaften
Alle Geistliche, die ihn Klausur leben, können auf dem, mittlerweile üblichen Weg den Jubiläumsablass erhalten. Entsprechend der Anweisungen, die der Heilige Vater in seinem Brief vom 1. September 2015 an Monsignor Rino Fisichella angegeben hat, sind jene Geistliche der Kategorie der Personen, “denen es aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein wird, sich zur Heiligen Pforte zu begeben“ zuzuweisen. Jenen wird es deshalb möglich sein, den Jubiläumsablass in der Kapelle des eigenen Klosters zu erhalten; dies erfolgt in Einklang mit dem Glaubensbekenntnis und dem Gebet für die Intentionen des Heiligen Vaters, sowie den üblichen Bedingungen des Sakraments der Beichte und der Eucharistie.
Außerdem drückt sich der Papst in oben genanntem Brief auch folgendermaßen aus: „Es ist mein Wunsch, dass die Kirche in dieser Zeit des Jubiläums den in den leiblichen und geistlichen Werken der Barmherzigkeit enthaltenen Reichtum wiederentdecken möge.
Denn die Erfahrung der Barmherzigkeit wird sichtbar im Zeugnis konkreter Zeichen, wie Jesus selbst es uns gelehrt hat. Jedes Mal wenn die Gläubigen eines oder mehrere dieser Werke selbst tun, werden sie sicherlich den Jubiläumsablass erlangen“.