Allgemeine Informationen zum Ablauf des Jubiläums

06-10-2015 PCPNE

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Das von Papst Franziskus ausgerufene Jubiläum der Barmherzigkeit soll in jeder Ortskirche begangen werden. Es soll durch die Sendung der Kirche allen die Möglichkeit bieten, der Barmherzigkeit des Vaters zu begegnen. Zeichen dieser Einladung ist die Pforte der Barmherzigkeit, die in allen Diözesen geöffnet werden. Diese Pforten, die den Heiligen Pforten der päpstlichen Basiliken in Rom gleichgestellt sind, werden es auch denen erlauben ihren persönlichen Heilig-Jahr-Pilgerweg zu begehen, die nicht nach Rom pilgern können.

 

Pforten der Barmherzigkeit

Es unterliegt der Verantwortung des Ortsbischofs eine Kirche zu wählen, in der die Pforte der Barmherzigkeit geöffnet wird. In jeder Diözese oder Eparchie der Welt muss eine Pforte der Barmherzigkeit bestehen (s. MV 3).

Zusätzlich zu der Pforte für die Diözese kann der Ortsbischofs weitere Pforten einrichten, auch an bedeutsamen Wallfahrtsorten, an denen schon immer die Gläubigen  in der Beichte auf besondere Weise die barmherzigen Umarmung des Vaters erfahren (s. MV 3).

Der Jubiläumsablass sollte von den Gläubigen als eine außerordentliche Gelegenheit zur Umkehr wahrgenommen werden. Dazu hilft auch Pforte der Barmherzigkeit, die als äußeres Zeichen und als besondere Einladung große Wertschätzung verdient.

 

Öffnung der Pforte der Barmherzigkeit

Nach dem feierlichen Beginn des Heiligen Jahres mit der Öffnung der Heiligen Pforte im Petersdom am 8. Dezember 2015, werden - in Einheit mit der Kirche Roms - die Pforten der Barmherzigkeit in den Ortskirchen mit einer Eucharistiefeier  am dritten Adventssonntag (Gaudete) geöffnet. Der Papst wird an jenem Sonntag die Pforte in der Bischofskirche der Diözese Rom, der Lateranbasilika, öffnen. Jede Ortskirche wird alle Pforten der Barmherzigkeit, auch jene an Wallfahrtsorten, innerhalb von Eucharistiefeiern an diesem dritten Adventssonntag öffnen. Diese Feier kann von einem Delegaten des Bischofs geleitet werden.

Unser Päpstlicher Rat hat in Absprache mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung einen eigenen Ritus erarbeitet. Dieser ist in dem Bändchen  “Barmherzigkeit feiern” enthalten, welches in deutscher Sprache in der von uns herausgegebenen offiziellen Reihe zum Heiligen Jahr beim Schwabenverlag Ostfildern veröffentlicht wird. Dieser Ritus beschreibt ausdrücklich die Feier zur Öffnung der Pforte der Barmherzigkeit; für alle andere Teile des Gottesdienstes gelten die normalen liturgischen Normen, wie sie von der zuständigen Kongregation approbiert sind. Daher wird beispielsweise die liturgische Farbe das für den Advent vorgesehene Violett oder Rosa sein. Das Gloria entfällt.

 

Jubiläumskirchen

Jede der vier päpstlichen Basiliken in Rom (Petersdom, Lateransbasilika, Santa Maria Maggiore, Sankt Paul vor den Mauern) hat eine eigene Heilige Pforte. Dies sind die Jubiläumskirchen, zu denen im Heiligen Jahr gepilgert wird und in denen - unter den vorgesehenen Bedingungen – ein Ablass gewonnen werden kann. Traditionsgemäß  gilt dies auch für die Basiliken des Heiligen Landes. Im Rest der Welt gelten als Jubiläumskirchen die Gotteshäuser, für die der zuständige Ortsordinarius die Einrichtung einer Pforte der Barmherzigkeit vorgesehen hat.

Für Rom gilt, dass zu den vier päpstlichen Basiliken drei weitere Kirchen hinzugezählt werden. Diese drei Kirchen sind San Lorenzo fuori le Mura, Santa Croce in Gerusalemme und San Sebastiano fuori le Mura); zusammen bilden sie die “sieben Kirchen Roms”. Es handelt sich bei den „sieben Kirchen“ um eine alte Pilgertradition, die auf den hl. Phillip Neri zurückgeht. Das Pilgern hat eine besondere Bedeutung in einem Heiligen Jahr. Darum ist es empfehlenswert diesen Bußweg aus dem 16. Jahrhundert zu gehen. In jeder der genannten Kirche kann man im Jubiläumsablass die allumfassende Vergebung Gottes erfahren.

In der Diözese Rom finden sich noch viele weitere Kirchen und wichtige Wallfahrtsheiligtümer, die das Ziel vieler Gläubiger sind und die dort immer Priester finden, die bereit sind, sie in der Barmherzigkeit des Vaters willkommen zu heißen. Während des Hl. Jahres werden auch die Heiligtümer Divino Amore (Marienheiligtum) und Santo Spirito in Sassia (der Kirche, die der „Göttlichen Barmherzigkeit“ gewidmet ist) Jubiläumskirchen sein, in denen der Ablass erbeten werden kann.

Kirchen die bereits das Privileg eines Ablasses besitzen, werden auch während des Jubiläums Orte bleiben, in denen dieser entsprechend der  geltenden Regeln gewonnen werden kann.

 

Wenn die Pforte durchschritten ist

Nach dem Durchschreiten der Heiligen Pforte oder der Pforte der Barmherzigkeit, oder auch nachdem eine der anderen Bedingungen erfüllt ist, die Papst Franziskus für den Erhalt des Ablasses vorgesehen hat (beispielsweise schwere Krankheit, Inhaftierung, eine Tat der barmherzigen Nächstenliebe), sind die Gläubigen eingeladen, sich im Gebet zu sammeln und die letzten, inneren Schritte des Pilgerweges zu gehen; dazu bedarf es eines aufnahmebereiten Herzens, damit die Gnade Früchte tragen kann. Im Gebet sprechen sie das Glaubensbekenntnis und ein Gebet für den Papst und seine Anliegen. Letzteres ist zumindest ein Vaterunser, das Gebet, das Jesu selbst uns gelehrt hat, um uns an den Vater zu wenden, es sollte aber nach Möglichkeit mehr als das sein. Im Geiste dieses besonderen Heiligen Jahres bietet sich das von Papst Franziskus eigens verfasste Gebet an. Zum Abschluss dieser persönlichen Gebets- und Betrachtungszeit bietet sich die Anrufung der göttlichen Barmherzigkeit an, beispielsweise mit dem Satz “Barmherziger Jesus, ich vertraue auf Dich”.